| Anmeldung
Die
Anmeldung ist ausgefüllt per Email oder Post
zurückzuschicken. Mit dem Absenden werden die
Ausstellungsbedingungen anerkannt.
Zahlung
Die
Tischgebühr ist mit der Anmeldung zu leisten.
Mit Eingang der Anmeldung und der Gebühr wird die
Tisch-(Stand)reservierung (vorrangig nach
Stadtzugehörigkeit) vorgenommen. Spätestens 20 Tage
vor Marktbeginn erhalten Sie die Tischnummer,
Ermäßigungsscheine für den Eintritt und Plakate
zugesandt. Bei Buchung und Zahlung am Veranstaltungstag,
Um- oder Abbuchung werden Euro 5,-- Gebühr erhoben. Bei
Rücktritt 14 Tage vor der Veranstaltung erfolgt keine
Rückerstattung der bezahlten Gebühren. Eine
Stornierung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.
Gebühren, Tischgrößen,
Standgrößen und Anmeldeschluß - Siehe Anmeldung
Zulassung
Zugelassen werden kunsthandwerklich hergestellte
Gegenstände (Brauchtum und Tradition) - keine
Importwaren.
Standaufbau
Der Standaufbau beginnt in der Regel ab 8.00 Uhr. Der
Aufbau sollte um 9.45 Uhr beendet sein. Wenn der Tisch
bis 10.00 Uhr nicht belegt ist, wird er bei Bedarf
weitergegeben. Die Tischgebühr wird nicht
zurückerstattet. Nebenanbauten sind gebührenpflichtig,
sowie das Umstellen der Tischordnung kann nur mit
Genehmigung erfolgen.
Für das Freigelände erfolgenden Hinweise mit der
Zulassung.
Standabbau
Der Standabbau ist ab 17.00 Uhr bei VA im Saal
Beginn
Besuchereinlaß ab 10.00 Uhr / Freigelände 11.00 Uhr
Standgestaltung
Zum Tischabdecken sind schwerentflammbare Stoffe bis zum
Bodenreichend zu verwenden. Nägel in die Wände/Tische
zu schlagen ist nicht gestattet. Bei den Wandplätzen
sind freistehende Rückwände zu benützen. Der
Aussteller haftet für etwaige Beschädigungen. Eine
entsprechende Haftpflichtversicherung muß abgeschlossen
sein.
Strom
Stromkapazität wird mit Euro 2,-- je 100 Watt/Tag
berechnet und ist mit der Tischgebühr zu übersenden.
Für Stromanschlüsse sind Verlängerungskabel, Lampen,
Zusatzsteckdosen (VDE-geprüft) und Klebeband
mitzubringen. Halogenlampen müssen bei
Publikumsveranstaltungen vor der Glühbirne mit einem
Schutzglas versehen sein. Wer keinen Strom anmeldet
bekommt auch keinen. Die Plazierung wird
dementsprechend vorgenommen. Bei einer Kontrolle wird
die angesetzte Stromgebühr + Euro 3,-- Nachgebühr
fällig. In München kann nur pro Tisch 100 Watt
Strom abgegeben werden.
Auflagen
Während der Veranstaltung ist es Vorschrift, die
Anschrift gut sichtbar und lesbar am Tisch anzubringen.
Die Preisauszeichnung der Ware ist vorzunehmen. Das
Mitbringen von lebenden Tieren ist nicht zugelassen.
Offenes Feuer/Licht darf in den Ausstellungsräumen bzw.
auf den Tischen nicht verwendet werden. Das Rauchverbot
ist in allen Ausstellungsräumen gültig. Weitere
wichtige Auflagen erhalten Sie mit der Zulassung.
Haftung
Sollte eine Veranstaltung durch Einwirkung höherer
Gewalt, die nicht im Verschulden des Veranstalters
liegt, ausfallen, bestehen keine Ersatzansprüche oder
Rückforderungsrechte gegen den Veranstalter.
Gerichtsstand ist München. Für das Abhandenkommen von
Waren während der Öffnungszeiten, der Auf- und
Abbauzeit sowie der Nachtbewachung wird vom Veranstalter
keine Haftung übernommen.
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